Zeitungsausschnitt: Fall Lutz / Schön muss neu beurteilt werden
Das Zürcher Obergericht muss sich nochmals mit den Drogenhändlern Reinhard Lutz und Markus Schön befassen. Das kantonale Kassationsgericht hat die Nichtigkeitsbeschwerde gutgeheissen und die Urteile des Obergerichts aufgehoben.